Der Vorwurf
Al-Walaa, im Sinne von Loyalität, muss nur den Muslimen gegenüber praktiziert werden. Al-Baraa im Sinne von Lossagung und Abneigung, muss immer den Nichtmuslimen gegenüber gehegt werden.
die Antwort:
Al-Walaa ist wie ein vom Muslim mit Allah, dem Propheten und den Muslimen geschlossenen Abkommen, dem nach der Muslim Allahs gegenüber in allen Handlungen aufrichtig sein, die Liebe und Gehorsam zu seinem Propheten – Allah segne ihn und schenke ihm Heil – leisten, und die Muslime als Brüder in der Religion behandeln muss. Sie bedeutet auch, den Staat zu unterstützen und den feindseligen Andersgläubigen gegen die Muslime nicht zur Seite zu stehen. Al-Walaa bedeutet aber keinesfalls die Nichtmuslime, die den Muslimen Frieden zeigen, als Feinde zu bezeichnen.
Al-Baraa bedeutet auch, dass der Muslim den kufr (Unglauben) ablehnen und sich von ihm lossagen muss, weil der kufr als Prinzip die Ablehnung und Leugnung der islamischen Botschaft aufweist. Dies bedeutet aber nicht, dass der Muslim die Andersgläubigen deswegen schlecht behandeln, weil sie an diese Botschaft nicht glauben. Ihnen gibt der Islam die absolute Freiheit, den Islam anzunehmen oder ihn abzulehnen. In diesem Zusammenhang ist der Koranvers zu erwähnen, in dem Allah seinem Propheten, Allah segne ihn und schenke ihm Heil, sagt: “Gewiss, du kannst nicht recht leiten, wen du gern recht geleiten möchtest. Allah aber leitet recht, wen Er will. Er kennt sehr wohl die Rechtgeleiteten” (Sure 28: 56)