7- Falsche Überzeugungen, korrigiert: Der Umgang mit den Andersgläubigen gilt als Verstoß gegen
Der Vorwurf
Der Umgang mit den Andersgläubigen gilt als Verstoß gegen das islamische Prinzip von al-walâwâ wa-l-barâ (Loyalität und Lossagung).
:die Antwort
Der Umgang mit den Nichtmuslimen sowie auch die Zusammenarbeit mit ihnen in Bezug auf die gemeinsamen Interessen sind keinesfalls verboten. Der Beweis dafür ist, dass der Gesandte Allahs (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben) selbst mit den Andersgläubigen umging. Er untersagte auch den Umgang mit ihnen nicht. Außerdem sagt Allah im Koran: “Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die nicht gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Gewiss, Allah liebt die Gerechten. Er verbietet euch nur, diejenigen, die gegen euch der Religion wegen gekämpft und euch aus euren Wohnstätten vertrieben und zu eurer Vertreibung Beistand geleistet haben, zu Schutzherren zu nehmen. Diejenigen, die sie zu Schutzherren nehmen, das sind die Ungerechten.” (Sure 60: Vers 8-9)
Unser Islam befiehlt uns nicht, die Nichtmuslime als Feinde zu betrachten oder mit ihnen mit Gewalt umzugehen, außer im Falle der Selbstverteidigung. Wenn die Andersgläubige aber mit den Muslimen in Frieden leben, dann müssen die Muslime mit ihnen nach den im obigen Vers erwähnten Werten umgehen, nämlich sie gütig und gerecht zu behandeln.